Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt das Antragsverfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Auswandererberatung. Sie legt fest, welche Informationen und Nachweise Antragsteller erbringen müssen, um diese Erlaubnis zu erhalten.
Was es regelt
- Das Antragsverfahren für die Erlaubnis zur Auswandererberatung.
- Die Kriterien zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Antragstellern.
- Die Anforderungen an den Nachweis der Sachkunde für die Beratertätigkeit.
- Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen der gemachten Angaben.
Wen es betrifft
- Personen, die eine Erlaubnis zur Auswandererberatung beantragen möchten.
- Selbständig tätige Personen, juristische Personen oder anerkannte gemeinnützige Organisationen, die Mitarbeiter für die Auswandererberatung beschäftigen.
Eckpunkte
- Der Antrag muss personenbezogene Daten des Antragstellers und geschäftsbezogene Daten enthalten.
- Zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit sind ein Lebenslauf, eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ein Führungszeugnis vorzulegen.
- Die Sachkunde ist durch Zeugnisse, Zertifikate oder ähnliche Urkunden zu belegen und umfasst Berufstätigkeit/Berufserfahrung, Auslandsaufenthalte sowie Kenntnisse des deutschen und ausländischen Rechts.
- Änderungen der gemachten Angaben müssen dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.
📄 Gesetzestext
AuswErlVAuswErlV2013-04-10BGBl I2013, 805AuswandererberatungserlaubnisverordnungVerordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (+++ Textnachweis ab: 20.4.2013 +++)
AuswErlVEingangsformelAuf Grund des § 1 Absatz 5 Nummer 2 und 3 des Auswandererschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 443) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
AuswErlV§ 1Antragsverfahren(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Auswandererberatung muss enthalten: 1.personenbezogene Daten des Antragstellers: a)Familienname,b)Geburtsname,c)Vornamen,d)Geschlecht,e)Geburtsdatum,f)Geburtsort,g)Staatsangehörigkeit,h)Beruf,i)Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt,j)Telekommunikationsdaten;2.geschäftsbezogene Daten: a)Anschrift der Hauptniederlassung,b)Anschrift jeder Zweigniederlassung.
(2) Für den Antrag ist das Muster nach der Anlage zu verwenden.
(3) Soweit es im Einzelfall zur Beurteilung der Zuverlässigkeit oder Sachkunde eines Antragstellers erforderlich ist, kann das Bundesverwaltungsamt nachträglich zum Antrag verlangen, dass ihm über die nach den folgenden Bestimmungen vorgeschriebenen Unterlagen hinaus weitere bestimmte Unterlagen vorgelegt werden.
AuswErlV§ 2Beurteilung der Persönlichen Zuverlässigkeit(1) Zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Auswandererschutzgesetzes hat der Antragsteller mit seinem Antrag folgende Unterlagen vorzulegen: 1.Lebenslauf,2.Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses oder im Falle der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates eine gleichwertige Unterlage.Mit dem Antrag auf die Erlaubnis ist nach § 30, auch in Verbindung mit § 30b, des Bundeszentralregistergesetzes ein Führungszeugnis zur Vorlage beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen.
(2) Wird der Antrag auf die Erlaubnis von einer selbständig tätigen Person oder von einer juristischen Person für unselbständig beschäftigte Mitarbeiter gestellt, so kann das Bundesverwaltungsamt zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes oder bei ausländischen Antragstellern ein vergleichbares Dokument verlangen.
(3) Wird der Antrag auf die Erlaubnis von einer anerkannten gemeinnützigen Organisation für ihre Mitarbeiter gestellt, so ist von dieser ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes vorzulegen.
AuswErlV§ 3Beurteilung der SachkundeDer Bewerber hat zur Beurteilung seiner Sachkunde Unterlagen vorzulegen, aus denen seine Qualifikation für die Beratertätigkeit deutlich wird. Die Sachkunde kann insbesondere durch im Studium und in Aus- und Fortbildungen erworbene Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden belegt werden. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere: 1.Berufstätigkeit/Berufserfahrung,2.Auslandsaufenthalte,3.Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts,4.Kenntnisse des ausländischen Rechts hinsichtlich der Staaten, für die die Auswandererberatung erbracht werden soll, insbesondere hinsichtlich des jeweiligen Einwanderungsrechts, Staatsangehörigkeitsrechts, Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts.
AuswErlV§ 4MitteilungspflichtÄnderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
AuswErlV§ 5InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
AuswErlVAnlage(zu § 1 Absatz 2)(Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)
Ort, Datum
Absender
Bundesverwaltungsamt Referat II B 6 50728 Köln
Antrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Unterschrift, (ggf. Stempel)
Ort, Datum
Absender
Bundesverwaltungsamt Referat II B 6 50728 Köln
Antrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.
Antragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt: ☐Ja☐weitere Unterlagen sind noch nachzureichen☐Nein(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Änderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.
Unterschrift, (ggf. Stempel)
I. Personenbezogene Daten
Anrede (Titel, Frau, Herr):
Familienname:
Geburtsname:
Vorname(n):
Geschlecht:
Geburtsdatum:
Geburtsort/Land:
Staatsangehörigkeit(en):
Beruf(e):
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:
Telekommunikationsdaten:
Telefon
E-Mail-Adresse (optional)
II. Geschäftsbezogene Daten
Hauptniederlassung (Adresse):
Zweigniederlassung (Adresse):
III. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
(Zutreffendes bitte ankreuzen) Polizeiliches Führungszeugnis (Original)☐Ja☐NeinLebenslauf☐Ja☐NeinKopie des Personalausweises/Reisepasses☐Ja☐Nein
IV. Nachweis der Sachkunde
(Zutreffendes bitte ankreuzen) Berufstätigkeit/ Berufserfahrung☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Auslandsaufenthalte☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, etc…)☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Kenntnisse des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, etc…)☐Ja☐Nein
Wenn ja, Nachweise (Kopien):
Hinweis:
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.