Kurz gesagt
Dieser Organisationserlass der Bundeskanzlerin ordnet mit sofortiger Wirkung Änderungen bei den Bezeichnungen und Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien an. Er legt fest, welche Aufgaben von einem Ministerium zu einem anderen verschoben werden.
Was es regelt
- Die Umbenennung von fünf Bundesministerien.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten für Verbraucherpolitik zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten für TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie und Telekommunikationsrecht zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Wen es betrifft
- Die Bundesministerien, deren Bezeichnungen geändert oder deren Zuständigkeiten verschoben werden.
- Die Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer.
Eckpunkte
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umbenannt.
- Das Bundesministerium der Justiz wird zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz umbenannt.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhält die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer sowie für Energieeinsparung und die Energiewende.
- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhält die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik, außer dem Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel, der beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verbleibt.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 20132013-12-17BGBl I2013, 4310Organisationserlass der Bundeskanzlerin (+++ Textnachweis ab: 17.12.2013 +++)
BKOrgErl 2013EingangsformelGemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
BKOrgErl 2013I.Es erhalten 1.das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;2.das Bundesministerium der Justiz die Bezeichnung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz;3.das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft;4.das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur;5.das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Bezeichnung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
BKOrgErl 2013II.Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden übertragen 1.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer;2.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für Energieeinsparung;3.aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die Zuständigkeiten für die Energiewende einschließlich der mit der Energiewende verbundenen Aspekte des Klimaschutzes.
Die Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
BKOrgErl 2013III.Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik übertragen. Der Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel verbleibt im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
BKOrgErl 2013IV.Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen für 1.TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,2.Telekommunikationsrechteinschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur. Die Aufsicht über die Bundesnetzagentur im Übrigen verbleibt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
BKOrgErl 2013V.Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für 1.Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten;2.Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
BKOrgErl 2013VI.Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
BKOrgErl 2013SchlussformelDie Bundeskanzlerin
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.