Kurz gesagt
Dieser Vertrag ändert einen früheren Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Er passt die Beschreibung bestimmter Wahlkreise an.
Was es regelt
- Die Änderung des Vertrages vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages.
- Die Neubeschreibung spezifischer Wahlkreise im Anhang zur Anlage zu Artikel 1 Absatz 1 des ursprünglichen Vertrages.
- Die Ausdehnung dieses Vertrages auf Berlin (West) gemäß dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik.
- Die Wähler und die Wahlkreise, die von den Änderungen betroffen sind.
Eckpunkte
- Der Vertrag ändert den am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag.
- Die Wahlkreise 288, 290, 292, 293, 294, 295, 318, 319, 326, 327 und 328 werden neu beschrieben.
- Der Vertrag tritt gleichzeitig mit dem am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag in Kraft.
- Der Vertrag wurde am 20. August 1990 in Bonn unterzeichnet.
📄 Gesetzestext
GDtWahlVDVtrÄndVtr1990-08-20BGBl II1990, 831Vertrag zur Änderung des Vertrages zur Vorbereitung und Durchführung der
ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
(+++ Textnachweis ab: 3. 9.1990 +++)
G v. 29.8.1990 II 813 Inkraft gem. Bek. v. 5.9.1990 II 868 mWv 3.9.1990
GDtWahlVDVtrÄndVtrEingangsformelDie Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der in der Volkskammer vertretenen Parteien zur Wahlkreiseinteilung, nach Kenntnisnahme von den Ergebnissen der Prüfung durch die Regierungsbevollmächtigten in den betroffenen Bezirken, sind übereingekommen, folgenden Änderungsvertrag zu schließen:
GDtWahlVDVtrÄndVtrArt 1 Der am 3. August 1990 unterzeichnete Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wird wie folgt geändert: Im Anhang zur Anlage zu Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages werden die Wahlkreise 288, 290, 292, 293, 294, 295, 318, 319, 326, 327 und 328 wie folgt neu beschrieben: Wahlkreis Nr.NameGebiet des Wahlkreises288Wittenberg - Gräfenhainichen - Jessen - Roßlau - ZerbstLandkreis WittenbergLandkreis GräfenhainichenLandkreis RoßlauLandkreis JessenLandkreis Zerbst290Bernburg - Aschersleben - QuedlinburgLandkreis BernburgLandkreis AscherslebenLandkreis Quedlinburg292Halle-Neustadt -Saalkreis - Köthenvom Stadtkreis Halle das Stadtgebiet Halle-NeustadtLandkreis SaalkreisLandkreis Köthen293Merseburg - Querfurt - WeißenfelsLandkreis MerseburgLandkreis QuerfurtLandkreis Weißenfels294Zeitz - Hohenmölsen Naumburg - NebraLandkreis ZeitzLandkreis HohenmölsenLandkreis NaumburgLandkreis Nebra295Eisleben - Sangerhausen - HettstedtLandkreis EislebenLandkreis HettstedtLandkreis Sangerhausen318Dresden Ivom Stadtkreis Dresden die Stadtbezirke: Ost und Süd319Dresden IIvom Stadtkreis Dresden die Stadtbezirke: Mitte, Nord und West326Aue - Schwarzenberg - KlingenthalLandkreis AueLandkreis SchwarzenbergLandkreis Klingenthal327Zwickau - WerdauStadtkreis ZwickauLandkreis ZwickauLandkreis Werdau328Reichenbach - Plauen - Auerbach - OelsnitzLandkreis ReichenbachStadtkreis PlauenLandkreis PlauenLandkreis AuerbachLandkreis Oelsnitz
GDtWahlVDVtrÄndVtrArt 2Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 wird dieser Vertrag in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.
GDtWahlVDVtrÄndVtrArt 3Dieser Vertrag tritt gleichzeitig mit dem am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft.
GDtWahlVDVtrÄndVtrSchlußformelGeschehen in Bonn am 20. August 1990 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.Für dieFür dieBundesrepublik DeutschlandDeutsche Demokratische RepublikSchäubleGünther Krause
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.