Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenv
Kurz gesagt
Diese Anordnung regelt, wer für die Bearbeitung von Widersprüchen und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Umweltbundesamtes zuständig ist, insbesondere in Bezug auf Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten.
Was es regelt
- Die Zuständigkeit für Entscheidungen über Widersprüche von Beschäftigten des Umweltbundesamtes.
- Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
- Sonderfälle, in denen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit selbst entscheidet oder vertritt.
- Übergangsregelungen für bereits eingereichte Widersprüche und Klagen.
Wen es betrifft
- Beschäftigte des Umweltbundesamtes.
- Das Bundesverwaltungsamt.
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Eckpunkte
- Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über Widersprüche von Beschäftigten des Umweltbundesamtes in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung und dem Bundesumzugskostengesetz.
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit entscheidet über Widersprüche, wenn der Behördenleiter des Umweltbundesamtes selbst betroffen ist.
- Das Bundesverwaltungsamt vertritt den Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis, soweit es für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig ist.
- Für besondere Fälle behält sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Vertretung des Dienstherrn vor.
Gesetzestext
BMinUWidAnO 20072007-03-18BGBl I2007, 496Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, der Trennungsgeldverordnung, dem Bundesumzugskostengesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen (+++ Textnachweis ab: 17.4.2007 +++) BMinUWidAnO 2007I.Erlass von Widerspruchsbescheiden