← Deutschland

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Details für die Einreichung von Anzeigen und Unterlagen, die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank einreichen müssen. Sie legt fest, wie und welche Informationen bei verschiedenen Sachverhalten, wie grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr oder Beteiligungen, zu melden sind.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.