Kurz gesagt
Diese Verordnung legt die Höhe des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere damit verbundene Werte fest, die ab dem 1. Juli 2026 gelten.
Was sie regelt
- Den aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Den Ausgleichsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Den allgemeinen Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte.
- Die Anpassung von Geldleistungen und das Pflegegeld in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wen es betrifft
- Personen, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
- Personen, die Leistungen aus der Alterssicherung der Landwirte erhalten.
- Personen, die Geldleistungen oder Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Eckpunkte
- Der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.
- Der Ausgleichsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2026 1,0000.
- Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2026 19,63 Euro.
- Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2026 zwischen 482 Euro und 1.916 Euro monatlich.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.