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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behör

Kurz gesagt

Diese Anordnung regelt, wer über Einsprüche in Angelegenheiten von Beamten entscheidet, die von bestimmten Gerichten und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen wurden. Sie überträgt die Zuständigkeit für diese Entscheidungen auf die jeweiligen Präsidenten oder Generalbundesanwälte.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.