Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Beiträge und Beitragszuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte für das Kalenderjahr 2003 fest.
Was es regelt
- Die Höhe der monatlichen Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte.
- Die Höhe der monatlichen Beitragszuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte.
- Unterschiedliche Beitragssätze und Zuschüsse für das Beitrittsgebiet.
- Die Staffelung der Zuschussbeträge nach Einkommensklassen.
Wen es betrifft
- Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte versichert sind.
- Landwirte im Beitrittsgebiet, die in der Alterssicherung der Landwirte versichert sind.
Eckpunkte
- Der monatliche Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte beträgt für 2003 198 Euro.
- Im Beitrittsgebiet beträgt der monatliche Beitrag für 2003 166 Euro.
- Die monatlichen Zuschussbeträge sind nach Einkommensklassen gestaffelt, beginnend bei 119 Euro für Einkommen bis 8.220 Euro und endend bei 8 Euro für Einkommen von 14.981 bis 15.500 Euro.
- Für das Beitrittsgebiet sind die Zuschussbeträge ebenfalls gestaffelt, beginnend bei 100 Euro für Einkommen bis 8.220 Euro und endend bei 7 Euro für Einkommen von 14.981 bis 15.500 Euro.
📄 Gesetzestext
BGL 2003BGL 20032002-12-23BGBl I2002, 4637, 4641Beitragsgesetz-Landwirtschaft 2003Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse
in der Alterssicherung der Landwirte für 2003
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2003 +++)
Das G wurde als Art. 9 d. G 860-5/10 v. 23.12.2002 I 4637 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 13 Abs. 3 dieses G mWv 1.1.2003 in Kraft getreten.
BGL 2003§ 1Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2003 monatlich 198 Euro.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2003 monatlich 166 Euro.
BGL 2003§ 2Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2003 wie folgt festgesetzt:
Einkommensklasse
monatlicher Zuschussbetrag
Bis 8.220 Euro
119 Euro
8.221 - 8.740 Euro
111 Euro
8.741 - 9.260 Euro
103 Euro
9.261 - 9.780 Euro
95 Euro
9.781 - 10.300 Euro
87 Euro
10.301 - 10.820 Euro
79 Euro
10.821 - 11.340 Euro
71 Euro
11.341 - 11.860 Euro
63 Euro
11.861 - 12.380 Euro
55 Euro
12.381 - 12.900 Euro
48 Euro
12.901 - 13.420 Euro
40 Euro
13.421 - 13.940 Euro
32 Euro
13.941 - 14.460 Euro
24 Euro
14.461 - 14.980 Euro
16 Euro
14.981 - 15.500 Euro
8 Euro.
(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2003 wie folgt festgesetzt:
Einkommensklasse
monatlicher Zuschussbetrag (Ost)
Bis 8.220 Euro
100 Euro
8.221 - 8.740 Euro
93 Euro
8.741 - 9.260 Euro
86 Euro
9.261 - 9.780 Euro
80 Euro
9.781 - 10.300 Euro
73 Euro
10.301 - 10.820 Euro
66 Euro
10.821 - 11.340 Euro
60 Euro
11.341 - 11.860 Euro
53 Euro
11.861 - 12.380 Euro
46 Euro
12.381 - 12.900 Euro
40 Euro
12.901 - 13.420 Euro
33 Euro
13.421 - 13.940 Euro
27 Euro
13.941 - 14.460 Euro
20 Euro
14.461 - 14.980 Euro
13 Euro
14.981 - 15.500 Euro
7 Euro.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.