Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Beiträge und Beitragszuschüsse für die Alterssicherung der Landwirte für das Kalenderjahr 2018 fest. Es regelt, wie viel Landwirte monatlich einzahlen müssen und welche Zuschüsse sie je nach Einkommen erhalten können.
Was es regelt
- Die Höhe der monatlichen Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte.
- Die Höhe der monatlichen Beitragszuschüsse, gestaffelt nach Einkommensklassen.
- Unterschiedliche Beitragssätze und Zuschüsse für das Beitrittsgebiet.
- Die Festsetzung dieser Beträge für das Kalenderjahr 2018.
Wen es betrifft
- Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte versichert sind.
- Landwirte im Beitrittsgebiet.
Eckpunkte
- Der monatliche Beitrag beträgt für das Kalenderjahr 2018 246 Euro.
- Für das Beitrittsgebiet beträgt der monatliche Beitrag für 2018 219 Euro.
- Der monatliche Zuschussbetrag kann bis zu 148 Euro betragen (bei einem Einkommen bis 8.220 Euro).
- Im Beitrittsgebiet kann der monatliche Zuschussbetrag bis zu 131 Euro betragen (bei einem Einkommen bis 8.220 Euro).
📄 Gesetzestext
ALBeitrBek 20182017-12-18BGBl I2017, 4014Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2018 (+++ Textnachweis ab: 22.12.2017 +++)
ALBeitrBek 2018(XXXX)Auf Grund des § 33 Absatz 1 und der §§ 68, 114 und 120 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 33 Absatz 1 und § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nummer 13 und 23 geändert und die §§ 114 und 120 durch Artikel 17 Nummer 36 und 38 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) neu gefasst worden sind, wird bekannt gemacht: 1.Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2018 monatlich 246 Euro.2.Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2018 monatlich 219 Euro.3.Der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2018 wird wie folgt festgesetzt: Einkommensklassemonatlicher Zuschussbetragbis 8 220 Euro148 Euro, 8 221 bis 8 740 Euro138 Euro, 8 741 bis 9 260 Euro128 Euro, 9 261 bis 9 780 Euro118 Euro, 9 781 bis 10 300 Euro108 Euro,10 301 bis 10 820 Euro 98 Euro,10 821 bis 11 340 Euro 89 Euro,11 341 bis 11 860 Euro 79 Euro,11 861 bis 12 380 Euro 69 Euro,12 381 bis 12 900 Euro 59 Euro,12 901 bis 13 420 Euro 49 Euro,13 421 bis 13 940 Euro 39 Euro,13 941 bis 14 460 Euro 30 Euro,14 461 bis 14 980 Euro 20 Euro,14 981 bis 15 500 Euro 10 Euro.
4.Der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2018 wird wie folgt festgesetzt: Einkommensklassemonatlicher Zuschussbetrag (Ost)bis8 220 Euro131 Euro, 8 221 bis 8 740 Euro123 Euro, 8 741 bis 9 260 Euro114 Euro, 9 261 bis 9 780 Euro105 Euro, 9 781 bis 10 300 Euro 96 Euro,10 301 bis 10 820 Euro 88 Euro,10 821 bis 11 340 Euro 79 Euro,11 341 bis 11 860 Euro 70 Euro,11 861 bis 12 380 Euro 61 Euro,12 381 bis 12 900 Euro 53 Euro,12 901 bis 13 420 Euro 44 Euro,13 421 bis 13 940 Euro 35 Euro,13 941 bis 14 460 Euro 26 Euro,14 461 bis 14 980 Euro 18 Euro,14 981 bis 15 500 Euro 9 Euro.
ALBeitrBek 2018SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.