Kurz gesagt
Diese Verordnung erlaubt die Anwendung bestimmter Impfstoffe zum Schutz von Tieren vor der Blauzungenkrankheit, solange keine zugelassenen Alternativen verfügbar sind.
Was sie regelt
- Die Anwendung spezifischer immunologischer Tierarzneimittel.
- Den Schutz empfänglicher Tiere vor der Blauzungenkrankheit.
- Die Bedingungen für die Verwendung dieser Impfstoffe (inaktivierte Erreger, Serotyp 3).
- Das Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung.
Wen es betrifft
- Tierhalter von empfänglichen Tieren für die Blauzungenkrankheit.
- Firmen, die die genannten Impfstoffe herstellen (Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, CZ Vaccines S.A.U., Laboratorios Syva S.A.).
Eckpunkte
- Die Anwendung der Impfstoffe Bultavo 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3 ist gestattet.
- Die Impfstoffe dürfen ausschließlich inaktivierte Erreger enthalten.
- Es dürfen nur Virusstämme des Serotyps 3 verwendet werden.
- Die Gestattung gilt nur, solange kein immunologisches Tierarzneimittel gemäß Artikel 44, 47, 49 oder 52 der Verordnung (EU) 2019/6 zugelassen wurde.
📄 Gesetzestext
BTV-3-ImpfgestattungsVBTV-3-ImpfgestattungsV2024-06-06BGBl. I2024, Nr. 181Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der BlauzungenkrankheitStandZuletzt geändert durch Art. 2 V v. 5.3.2025 I Nr. 76SonstDie V tritt gem. § 2 Satz 2 mWv 7.12.2024 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird; gem. § 2 idF d. Art. 1 V v. 25.11.2024 I Nr. 366 ist die Geltung dieser V über den 6.12.2024 hinaus verlängert worden (+++ Textnachweis ab: 7.6.2024 +++)
BTV-3-ImpfgestattungsVEingangsformelAuf Grund des § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
BTV-3-ImpfgestattungsV§ 1Gestattung der Anwendung bestimmter Impfstoffe(1) In Anwendung des Artikels 110 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG (ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43; L 163 vom 20.6.2019, S. 112; L 326 vom 8.10.2020, S. 15; L 241 vom 8.7.2021, S. 17; L 151 vom 2.6.2022, S. 74), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/183 (ABl. L 26 vom 30.1.2023, S. 7) geändert worden ist, wird die Anwendung der nachfolgend aufgeführten immunologischen Tierarzneimittel zum Schutz empfänglicher Tiere vor der Blauzungenkrankheit, soweit die immunologischen Tierarzneimittel ausschließlich inaktivierte Erreger enthalten und bei ihrer Herstellung nur Virusstämme des Serotyps 3 verwendet worden sind, gestattet: 1.Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,2.Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. oder3.Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.
(2) Absatz 1 gilt nur, solange kein immunologisches Tierarzneimittel gemäß Artikel 44, 47, 49 oder 52 der Verordnung (EU) 2019/6 zugelassen worden ist.
BTV-3-ImpfgestattungsV§ 2Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.