Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Prägung und Ausgabe einer speziellen 5-Deutsche-Mark-Gedenkmünze anlässlich des 150. Gründungstages des Deutschen Zollvereins. Es legt die Details dieser Münze fest, von ihrer Auflage bis zu ihrem Design.
Was es regelt
- Die Prägung einer Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage und den Zeitpunkt der Inverkehrbringung dieser Münze.
- Die Materialzusammensetzung, Größe und das Gewicht der Münze.
- Das spezifische Design der Bild- und Wertseite sowie des Münzrandes.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die die Bekanntmachung erlässt.
- Das Bayerische Hauptmünzamt München, das die Münzen prägt.
Eckpunkte
- Die Münze hat einen Nennwert von 5 Deutschen Mark.
- Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
- Die Münze wird ab dem 22. Mai 1984 in den Verkehr gebracht.
- Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) mit einem Reinnickelkern, hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
📄 Gesetzestext
Münz5DMBek 1984-041984-04-04BGBl I1984, 616Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5
Deutschen Mark (Gedenkmünze 150. Gründungstag des Deutschen Zollvereins)
Münz5DMBek 1984-04(XXXX)(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß des 150. Gründungstages des Deutschen Zollvereins eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.
(2) Die Münze wird ab 22. Mai 1984 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt eine Postkutsche, die eine geöffnete Zollschranke durchfährt. Die Umschrift lautet: "GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS 1934".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1984, das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes und die Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 5 DEUTSCHE MARK".
(7) Die Jahreszahl ist - unterteilt in "19" und "84" - beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen befindet sich links unten neben der Wertziffer. Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift: "ZOLLVEREIN-DEUTSCHLAND * EWG-EUROPA".
(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine liegende Raute eingeprägt.
(9) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.Der Bundesminister der Finanzen
Münz5DMBek 1984-04(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1984, 616
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.