Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Neufassung der Bestimmungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Es ist am 1. April 1999 in Kraft getreten.
Was es regelt
- Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern (Viertes, Drittes, Fünftes, Sechstes Buch).
- Änderungen im Einkommensteuergesetz und der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
- Änderungen in Verordnungen zur Datenerfassung, Beitragsüberwachung und Risikostruktur.
- Die Möglichkeit, bestimmte Teile geänderter Rechtsverordnungen durch neue Rechtsverordnungen zu ändern.
Wen es betrifft
- Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
- Die Bundesregierung, die bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen des Gesetzes berichten muss.
Eckpunkte
- Das Gesetz ist am 1. April 1999 in Kraft getreten.
- Die Bundesregierung muss bis zum 31. März 2003 einen Bericht über die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Sozialversicherung und öffentliche Finanzen vorlegen.
- Der Bericht der Bundesregierung soll gegebenenfalls Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesetzes enthalten.
- Bestimmte Teile der geänderten Rechtsverordnungen können durch neue Rechtsverordnungen geändert werden.
📄 Gesetzestext
BeschNeuRG1999-03-24BGBl I1999, 388Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse
(+++ Textnachweis ab: 1. 4.1999 +++)
BeschNeuRGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
BeschNeuRGInhaltsverzeichnisArtikel 1Änderung des Vierten Buches SozialgesetzbuchArtikel 2Änderung des Dritten Buches SozialgesetzbuchArtikel 3Änderung des Fünften Buches SozialgesetzbuchArtikel 4Änderung des Sechsten Buches SozialgesetzbuchArtikel 5Änderung des Rentenreformgesetzes 1999Artikel 6Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der LandwirteArtikel 7Änderung des NachweisgesetzesArtikel 8Änderung des AltersteilzeitgesetzesArtikel 9Änderung des BundessozialhilfegesetzesArtikel 10Änderung des EinkommensteuergesetzesArtikel 11Änderung der Einkommensteuer-DurchführungsverordnungArtikel 12Änderung des KVLG 1989Artikel 13Änderung der KSVG-BeitragsüberwachungsverordnungArtikel 14Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnungArtikel 15Änderung der Beitragseinzugs- und MeldevergütungsverordnungArtikel 16Änderung der Risikostruktur-AusgleichsverordnungArtikel 17Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangArtikel 18Bericht der BundesregierungArtikel 19Inkrafttreten
BeschNeuRG(XXXX) Art 1 bis 16(weggefallen)
BeschNeuRGArt 17Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
BeschNeuRGArt 18Bericht der BundesregierungDie Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen und gibt gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung ab.
BeschNeuRGArt 19InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.