Kurz gesagt
Dieses Gesetz informiert über den Abschluss und das Inkrafttreten eines Staatsvertrages zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen, der Änderungen ihrer gemeinsamen Landesgrenze regelt. Es bestätigt, dass dieser Vertrag nun gültig ist.
Was es regelt
- Die Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Zustimmung der jeweiligen Landtage zu diesem Vertrag.
- Die Veröffentlichung und Einsichtnahme der relevanten Kartenblätter.
Wen es betrifft
- Die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen.
- Bürger und Behörden, die von den Änderungen der Landesgrenze betroffen sind.
Eckpunkte
- Der Staatsvertrag wurde am 27. April 2009/28. Mai 2009 abgeschlossen.
- Die Landtage von Hessen und Nordrhein-Westfalen stimmten dem Vertrag im Juli bzw. September 2009 zu.
- Der Staatsvertrag ist am 1. November 2009 in Kraft getreten.
- Kartenblätter mit den Grenzänderungen liegen zur Einsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg, der Vermessungs- und Katasterbehörde in Nordrhein-Westfalen und dem Amt für Bodenmanagement Korbach in Hessen bereit.
📄 Gesetzestext
GrÄndStVtrHE/NWBek2010-05-18BGBl I2010, 621Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze (+++ Textnachweis ab: 20.5.2010 +++)
GrÄndStVtrHE/NWBek(XXXX)Zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde am 27. April 2009/28. Mai 2009 ein Staatsvertrag über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Hessen mit Gesetz vom 14. Juli 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 242) und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom 15. September 2009 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, S. 492) zugestimmt.
Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. November 2009 in Kraft getreten (Bekanntmachung des Hessischen Ministerpräsidenten vom 2. November 2009 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I S. 416; Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2009 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, S. 527).
Die in Artikel 1 Absatz 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter wurden in den oben genannten Verkündungsblättern des Landes Hessen und des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und liegen in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Arnsberg sowie – in dem den Grenzabschnitt betreffenden Umfang – bei der örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde und in Hessen bei dem Amt für Bodenmanagement Korbach zur Einsicht bereit.
Gemäß § 2 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.
GrÄndStVtrHE/NWBekSchlussformelBundesministerium des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.