Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt die Prägung und Ausgabe einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark anlässlich der Olympischen Spiele 1972 in München. Es handelt sich um das zweite von vier geplanten Motiven dieser Olympiamünze.
Was es regelt
- Die Prägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Das spezifische Design und die Merkmale des zweiten Motivs der Olympiamünze.
- Die Legierung, den Durchmesser und das Gewicht dieser Münze.
- Die Auflage und das Datum der Inverkehrbringung.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die diese Bekanntmachung herausgibt.
- Die vier Münzämter, die die Münzen prägen.
Eckpunkte
- Es wird eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark geprägt.
- Die Auflage dieses zweiten Motivs beträgt 20 Millionen Stück und wird ab dem 20. Juli 1971 in den Verkehr gebracht.
- Die Münze besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
- Sie hat einen Durchmesser von 32,5 mm und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
📄 Gesetzestext
OlympiaMünz2Bek1971-07-02BGBl I1971, 870Bekanntmachung über die Ausprägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10
Deutschen Mark (2. Motiv der Olympiamünze - Ausgabe 1970)
OlympiaMünz2Bek(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympiamünze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamünze) geprägt.
(2) Von den vier angekündigten Motiven wird das 2. Motiv, ebenfalls von den vier Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt, mit einer Auflage von 20 Millionen Stück ab 20. Juli 1971 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und aus 375 Tausendteilen Kupfer. Der Durchmesser beträgt 32,5 mm und das Gewicht 15,5 Gramm.
(4) Der Entwurf für das 2. Motiv - Ausgabe 1970 - stammt von Herrn Reinhardt Heinsdorff, 8201 Lehen, Post Großkarolinenfeld. Er zeigt auf der Bildseite vor einem fächerartigen Hintergrund ineinander verschlungene Arme als symbolische Darstellung der olympischen Idee. Die Umschrift lautet: OLYMPISCHE SPIELE 1972 IN MÜNCHEN.
(5) Die Wertseite mit der Umschrift: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DEUTSCHE MARK zeigt in der Mitte den Bundesadler. Die Wertziffer 10, besonders hervorgehoben, ist in dem freien Raum zwischen den Krallen des Adlers, unterhalb der Schwanzfeder und oberhalb der zur Umschrift gehörenden Worte DEUTSCHE MARK untergebracht. Das jeweilige Münzzeichen befindet sich unterhalb der gespreizten rechten Kralle des Adlers.
(6) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift: CITIUS ALTIUS FORTIUS und mit Ornamenten zwischen den Worten versehen.
(7) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.
OlympiaMünz2BekSchlußformelDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
OlympiaMünz2Bek(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1971, 870
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.