Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert über den Abschluss und das Inkrafttreten des Dritten Staatsvertrages zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der Änderungen ihrer gemeinsamen Landesgrenze regelt.
Was es regelt
- Den Abschluss des Dritten Staatsvertrages über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze.
- Die Zustimmung der Landtage von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu diesem Vertrag.
- Das Inkrafttreten des Staatsvertrages.
- Die Veröffentlichung und Einsichtnahme der im Staatsvertrag genannten Kartenblätter.
Wen es betrifft
- Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
- Bürger, die von den Änderungen der Landesgrenze betroffen sind oder Einsicht in die Kartenblätter nehmen möchten.
Eckpunkte
- Der Staatsvertrag wurde am 15./28. Dezember 2005 abgeschlossen.
- Der Landtag Niedersachsen stimmte am 23. März 2006 zu, der Landtag Nordrhein-Westfalen am 26. April 2006.
- Der Staatsvertrag ist nach Artikel 4 Abs. 2 am 1. Juni 2006 in Kraft getreten.
- Die Kartenblätter liegen bei der Bezirksregierung in Detmold, dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport – Regierungsvertretung Oldenburg – und den örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden zur Einsicht bereit.
📄 Gesetzestext
GrÄndStVtr3ND/NWBek2006-08-01BGBl I2006, 1859Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Dritten
Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
(+++ Textnachweis ab: 11.8.2006 +++)
GrÄndStVtr3ND/NWBek(XXXX)Zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde am 15./28. Dezember 2005 der Dritte Staatsvertrag über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Niedersachsen mit Gesetz vom 23. März 2006 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 170) und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom 26. April 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 154) zugestimmt.Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 4 Abs. 2 am 1. Juni 2006 in Kraft getreten (Bekanntmachung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 6. Juni 2006 - Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 233/Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Mai 2006 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 250).Die in Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages genannten Kartenblätter wurden in den in Absatz 1 genannten Verkündungsblättern des Landes Niedersachsen und des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und liegen bei der Bezirksregierung in Detmold und beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung Oldenburg - sowie bei den jeweils örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden zur Einsicht bereit.Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekannt gemacht.
GrÄndStVtr3ND/NWBekSchlussformelBundesministerium des Innern
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.