Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Verleihung der Goethe-Medaille durch das Goethe-Institut Inter Nationes e. V. für besondere Verdienste in den internationalen Kulturbeziehungen.
Was es regelt
- Die Bedingungen für die Verleihung der Goethe-Medaille.
- Die Art der Leistungen, für die die Medaille vergeben wird.
- Die Nationalität der möglichen Empfänger.
- Das Verfahren und den Zeitpunkt der Verleihung.
Wen es betrifft
- Personen, die sich um internationale Kulturbeziehungen verdient gemacht haben, insbesondere bei der Förderung der deutschen Sprache im Ausland.
- Ausländer jeder Nationalität und in Ausnahmefällen auch Deutsche.
Eckpunkte
- Die Medaille wird für besondere Verdienste im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen verliehen, insbesondere zur Förderung der deutschen Sprache im Ausland.
- Sie wird in der Regel für wissenschaftliche, literarische, didaktische oder organisatorische Leistungen vergeben, die den Austausch zwischen deutscher Kultur und der Kultur von Partnerländern fördern.
- Die Verleihung findet jährlich am 22. März statt.
- Die Medaille und die zugehörige Urkunde gehen in das Eigentum des Empfängers über und sind nicht mit besonderen Pflichten oder Rechten verbunden.
📄 Gesetzestext
GoetheMedStat2003-02-17BGBl I2003, 407Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. (gestiftet 1954)
(+++ Textnachweis ab: 3. 4.2003 +++)(+++ Text des Erlasses siehe: OrdenErl4ÄndErl ***)
GoetheMedStatArt 1Die Goethe-Medaille wird vom Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. für besondere Verdienste im Bereich der internationalen Kulturbeziehungen verliehen, insbesondere auf dem Gebiet der Förderung der deutschen Sprache im Ausland.
GoetheMedStatArt 2In der Regel wird die Goethe-Medaille verliehen für besondere wissenschaftliche oder literarische, didaktische, organisatorische Leistungen, die der Vermittlung zwischen deutscher Kultur und der Kultur der Partnerländer zugute kommen.
GoetheMedStatArt 3Die Goethe-Medaille kann Ausländern jeder Nationalität verliehen werden, im Ausnahmefall auch Deutschen.
GoetheMedStatArt 4Die Verleihung erfolgt jährlich zum 22. März, dem Todestag Goethes.
GoetheMedStatArt 5Über die Verleihung der Goethe-Medaille stellt die Präsidentin oder der Präsident des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. eine Urkunde aus. Medaille und Urkunde werden in der Bundesrepublik durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V., im Ausland durch den Leiter der zuständigen diplomatischen Vertretung in Anwesenheit des Vertreters der Zweigstelle des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. überreicht. Medaille und Urkunde können im Einvernehmen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Goethe-Institut Inter Nationes e. V. gegebenenfalls auch vom Leiter der Zweigstelle überreicht werden.
GoetheMedStatArt 6Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über.
GoetheMedStatArt 7Besondere Pflichten und Rechte sind mit der Verleihung der Goethe-Medaille nicht verbunden.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.