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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze zum 150. Jahrestag der Gründung des ersten katholis

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Prägung einer speziellen Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark. Es handelt sich um eine Gedenkmünze zum 150. Jahrestag der Gründung des ersten katholischen Gesellenvereins in Elberfeld und dem Lebenswerk von Adolph Kolping.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
Münz10DMBek 1996-051996-05-21BGBl I1996, 953Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze zum 150. Jahrestag der Gründung des ersten katholischen Gesellenvereins in Elberfeld/das Lebenswerk von Adolph Kolping) (+++ Textnachweis ab: 12. 7.1996 +++) Münz10DMBek 1996-05(XXXX)Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 150. Jahrestag der Gründung des ersten katholischen Gesellenvereins in Elberfeld eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 6,0 Mio. Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Berlin.Die Münze wird ab 21. August 1996 in den Verkehr gebracht.Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.Die Bildseite zeigt das grafische Symbol des Kolpingwerkes mit Szenen seiner geschichtlichen Entwicklung und dem Bildnis Kolpings sowie der Weltkugel. Die Umschrift lautet: "KOLPING-WERK1846 - 1996".Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1996, das Münzzeichen "A" der Münze Berlin und die Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND10 DEUTSCHE MARK".Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift: "TAETIGE LIEBE HEILT ALLE WUNDEN"und einen fünfzackigen Stern.Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg.(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Münze, BGBl. I 1996, 953)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.