Kurz gesagt
Diese Verordnung passt die Mindestfüllstände für Gasspeicheranlagen an, um die Gasversorgung zu sichern. Sie legt fest, wie viel Gas zu bestimmten Zeitpunkten in den Speichern vorhanden sein muss.
Was es regelt
- Die Mindestfüllstände für Gasspeicheranlagen.
- Spezifische Füllstandsvorgaben für bestimmte Gasspeicheranlagen.
- Stichtage, zu denen diese Füllstände erreicht sein müssen.
- Das Außerkrafttreten der Verordnung.
Wen es betrifft
- Betreiber von Gasspeicheranlagen.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Eckpunkte
- Am 1. November muss der Füllstand in den meisten Gasspeicheranlagen 80 Prozent betragen.
- Für die Gasspeicheranlagen Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen beträgt der Füllstand am 1. November 45 Prozent.
- Am 1. Februar muss der Füllstand in den meisten Gasspeicheranlagen 30 Prozent betragen.
- Für die Gasspeicheranlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg beträgt der Füllstand am 1. Februar 40 Prozent.
📄 Gesetzestext
GasSpFüllstV 2025GasSpFüllstV2025-05-05BGBl. I2025, Nr. 130GasspeicherfüllstandsverordnungVerordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für GasspeicheranlagenAufhV aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf d. 31.3.2027 (+++ Textnachweis ab: 6.5.2025 +++)
GasSpFüllstV 2025GasSpFüllstVEingangsformelDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verordnet aufgrund des § 35b Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 51) geändert worden ist:
GasSpFüllstV 2025GasSpFüllstV§ 1Füllstandsvorgaben, StichtageAbweichend von § 35b Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ist zu den folgenden Stichtagen in jeder der genannten Gasspeicheranlagen im Sinne des § 35a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes der jeweils genannte Füllstand als prozentualer Anteil am Arbeitsgasvolumen der jeweiligen Gasspeicheranlage vorzuhalten: 1.am 1. November jeweils ein Füllstand von a)80 Prozent in jeder Gasspeicheranlage, die nicht von Buchstabe b erfasst ist,b)45 Prozent in jeder der Gasspeicheranlagen Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen aufgrund ihrer deutlich geschwindigkeitsreduzierten Ein- und Ausspeicherleistung sowie ihrer geografischen Lage,2.am 1. Februar jeweils ein Füllstand von a)30 Prozent in jeder Gasspeicheranlage, die nicht von Buchstabe b erfasst ist,b)40 Prozent in jeder der Gasspeicheranlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg.
GasSpFüllstV 2025GasSpFüllstV§ 2AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft.
GasSpFüllstV 2025GasSpFüllstV§ 3InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.