Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Prägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark anlässlich der Olympischen Spiele 1972 in München. Es handelt sich um das dritte Motiv der Olympia-Münze, Ausgabe 1971.
Was es regelt
- Die Prägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Das dritte Motiv der Olympia-Münze, das von allen 4 Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt wird.
- Die Legierung, den Durchmesser und das Gewicht der Münze.
- Das Design der Wertseite und der Bildseite sowie die Inschrift des Münzrandes.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung, die die Bekanntmachung herausgibt.
- Die 4 Münzämter, die die Münzen prägen.
Eckpunkte
- Die Münze hat einen Nennwert von 10 Deutschen Mark.
- Die Auflage beträgt 20 Millionen Stück.
- Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
- Der Durchmesser beträgt 32,5 Millimeter und das Gewicht 15,5 Gramm.
📄 Gesetzestext
OlympiaMünz3Bek1971-11-19BGBl I1971, 1806Bekanntmachung über die Ausprägung einer Bundesmünze im Nennwert von 10
Deutschen Mark (3. Motiv der Olympia-Münze - Ausgabe 1971)
OlympiaMünz3Bek(XXXX)(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympia-Münze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympia-Münze) geprägt.
(2) Das 3. Motiv wird wie auch die anderen Motive von allen 4 Münzämtern zu gleichen Teilen geprägt. Die Ausgabe beginnt am 8. Dezember 1971. Die Auflagenhöhe beträgt 20 Millionen Stück.
(3) Die Legierung besteht aus 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Der Durchmesser beträgt 32,5 Millimeter, das Gewicht 15,5 Gramm.
(4) Der Entwurf für das 3. Motiv stammt von dem Bildhauer Siegmund Schütz, Berlin.
(5) Die Wertseite mit der Umschrift:BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND10 DEUTSCHE MARKist mit dem Bundesadler ausgefüllt. Das jeweilige Münzzeichen ist in dem Winkel untergebracht, der von der linken Schwinge des Adlers und dem unteren Teil des Rumpfes gebildet wird.
(6) Die Bildseite zeigt die figürliche Darstellung einer harmonisch komponierten Sportlergruppe, die von einem knienden Jüngling und einem knienden Mädchen gebildet wird. Die Umschrift lautet: SPIELE DER XX. OLYMPIADE 1972 IN MÜNCHEN.
(7) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift: CITIUS ALTIUS FORTIUSund mit Ornamenten zwischen den Worten versehen.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgegeben.
OlympiaMünz3BekSchlußformelDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
OlympiaMünz3Bek(XXXX)Abbildung der Münze(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1971, 1806
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.