Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung der Bundesregierung über ihre Entscheidung zum Regierungssitz und deren Umsetzung. Es legt fest, wann und wie die Bundesregierung ihren Sitz nach Berlin verlegt.
Was es regelt
- Den Vollzug der Sitzentscheidung der Bundesregierung für Berlin.
- Die zeitliche Abstimmung des Umzugs der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag.
- Das Inkrafttreten der Sitzentscheidung der Bundesregierung für Berlin.
- Die Zuständigkeit für weitere Bekanntmachungen und die Beteiligung eines Beauftragten beim Umzug.
Wen es betrifft
- Die Bundesregierung als Verfassungsorgan.
- Die Bundesministerien, deren Aufteilung auf Berlin und Bonn festgelegt wurde.
Eckpunkte
- Die Bundesregierung vollzieht ihre Sitzentscheidung für Berlin mit Wirkung vom 1. September 1999.
- Der Vollzug erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag, der ab dem 1. September 1999 in Berlin arbeitsfähig ist.
- Die bereits am 11. Dezember 1991 und 3. Juni 1992 festgelegte Aufteilung der Bundesministerien auf Berlin und Bonn bleibt bestimmend.
- Der Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich ist beim Vollzug der Sitzfestlegungen zu beteiligen.
📄 Gesetzestext
BRegSitzBek1999-07-22BGBl I1999, 1725Bekanntmachung über die Sitzentscheidung der Bundesregierung
(+++ Textnachweis ab: 30. 7.1999 +++)
BRegSitzBek(XXXX)Nachstehend mache ich gemäß § 9 Nr. 2 des Berlin/Bonn-Gesetzes die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom 21. Juli 1999 bekannt: "1.Gemäß § 3 Abs. 2 des Berlin/Bonn-Gesetzes hat die Bundesregierung den Vollzug ihrer Sitzentscheidung für Berlin in zeitlicher Abstimmung mit dem Vollzug der Sitzentscheidung des Deutschen Bundestages vorzunehmen.Der Deutsche Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 1. Juli 1999 gemäß § 2 Abs. 2 Berlin/Bonn-Gesetz festgestellt, daß die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages in Berlin mit Wirkung vom 1. September 1999 hergestellt sind.2.Die Sitzentscheidung des Verfassungsorgans Bundesregierung für die Bundeshauptstadt Berlin wird mit Wirkung vom 1. September 1999 vollzogen.3.Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 1991 und am 3. Juni 1992 die Aufteilung der Bundesministerien auf Berlin und Bonn festgelegt (Bundestags-Drucksache 12/1832 vom 12. Dezember 1991, Seite 33f., und Bundestags-Drucksache 12/2850 vom 17. Juni 1992, Seite 35 sowie 38f.). Diese Sitzfestlegungen sind bestimmend, soweit Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Sitz einer Behörde anknüpfen.4.Die Zuständigkeit für die Bekanntmachung nach § 9 Nr. 3 Berlin/Bonn-Gesetz wird auf das für die jeweilige Einrichtung zuständige Bundesministerium übertragen; beim Vollzug der Sitzfestlegungen ist der Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich zu beteiligen."
Der Bundeskanzler
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.