Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Auflösung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation und die Neuverteilung seiner Zuständigkeiten auf andere Bundesministerien.
Was es regelt
- Die Auflösung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten an das Bundesministerium der Finanzen.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten an das Bundesministerium für Wirtschaft.
- Die Regelung der Einzelheiten des Übergangs zwischen den beteiligten Bundesministern.
Wen es betrifft
- Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation.
- Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft.
Eckpunkte
- Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wird zum 31. Dezember 1997 aufgelöst.
- Ab dem 1. Januar 1998 übernimmt das Bundesministerium der Finanzen die Zuständigkeit für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, die Museumsstiftung Post und Telekommunikation und die Unfallkasse Post und Telekom.
- Das Bundesministerium der Finanzen erhält auch die beamten- und personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten für Beamte der Deutschen Telekom AG, Deutschen Post AG und Deutschen Postbank AG sowie die Befugnis zur Herausgabe von Postwertzeichen.
- Alle übrigen Zuständigkeiten des aufgelösten Ministeriums gehen ab dem 1. Januar 1998 an das Bundesministerium für Wirtschaft über.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl1997Bek1997-12-17BGBl I1998, 68Bekanntmachung des Organisationserlasses
des Bundeskanzlers
(+++ Textnachweis ab: 17.12.1997 +++)
BKOrgErl1997BekEingangsformelNachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 17. Dezember 1997 bekannt, der mit Wirkung vom gleichen Tage in Kraft tritt:
BKOrgErl1997BekI.Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wird mit dem Ablauf des 31. Dezember 1997 aufgelöst.
BKOrgErl1997BekII.Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 tritt folgendes in Kraft: 1.Dem Bundesministerium der Finanzen werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation übertragen:-die Zuständigkeit für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, die Museumsstiftung Post und Telekommunikation und die Unfallkasse Post und Telekom, -die beamten- und personalvertretungsrechtlichen Zuständigkeiten für die Beamten der Aktiengesellschaften Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG, -die Befugnis zur Herausgabe von Postwertzeichen. Die der Bundesdruckerei GmbH durch Dienstleistungsüberlassungsvertrag zugeordneten Beamten werden in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen übergeleitet. 2.Dem Bundesministerium für Wirtschaft werden alle übrigen Zuständigkeiten aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation übertragen.
BKOrgErl1997BekIII.Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
BKOrgErl1997BekSchlußformelDer Chef des Bundeskanzleramtes
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.