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Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Europäischen Übereinkommen über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs zu und setzt es in nationales Recht um. Es regelt hauptsächlich die zollfreie Einfuhr dieser Substanzen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
TherapAustÜbkG1962-10-03BGBl II1962, 1442Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen UrsprungsStandGeändert durch Art. 121 V v. 31.10.2006 I 2407(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++) TherapAustÜbkGArt 1Dem in Paris am 15. Dezember 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht. TherapAustÜbkGArt 2Therapeutische Substanzen menschlichen Ursprungs in Sendungen, die unter die Bestimmungen des Übereinkommens fallen, sind frei von Eingangsabgaben. Die Bundesministerien für Gesundheit und der Finanzen werden ermächtigt, im Wege der Rechtsverordnung auch therapeutische Substanzen menschlichen Ursprungs, die nicht unter Artikel 1 Abs. 1 des Übereinkommens fallen, nach Maßgabe von Briefwechseln im Sinne von Artikel 1 Abs. 2 des Übereinkommens, an denen die Bundesrepublik beteiligt ist, den Bestimmungen des Übereinkommens zu unterwerfen und von Eingangsabgaben freizustellen. Die Rechtsverordnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. TherapAustÜbkGArt 3Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. TherapAustÜbkGArt 4(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 8 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.