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Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Kurz gesagt

Diese Anordnung regelt die Übertragung von disziplinarrechtlichen Befugnissen innerhalb der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Sie legt fest, wer für disziplinarische Angelegenheiten zuständig ist.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BGHolzMetallDiszRZustAnO2023-04-18BGBl I2024, Nr. 11Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (+++ Textnachweis ab: 19.1.2024 +++) BGHolzMetallDiszRZustAnOEingangsformelAuf Grund des § 83 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) in Verbindung mit § 1 Nummer 7 der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1584) wird folgende Anordnung erlassen: BGHolzMetallDiszRZustAnOI.Übertragung von BefugnissenGemäß § 1 Nummer 7 der Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird beschlossen: Der Vorstand überträgt dem Hauptgeschäftsführer/der Hauptgeschäftsführerin die Befugnisse der obersten Dienstbehörde im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes. Dies gilt nicht für die Befugnis in disziplinarischen Angelegenheiten des Hauptgeschäftsführers/der Hauptgeschäftsführerin und seines/ihres/ihrer Stellvertreters/Stellvertreterin. Die Übertragung dieser Befugnisse gilt auch für die jeweilige Abwesenheitsvertretung. BGHolzMetallDiszRZustAnOII.InkrafttretenDie vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. BGHolzMetallDiszRZustAnOSchlussformelBerufsgenossenschaft Holz und Metall

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.