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Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Feststellung der Gegenseitigkeit für Unterhaltsansprüche zwischen Deutschland und anderen Staaten gemäß dem Auslandsunterhaltsgesetz. Es erweitert die Liste der Staaten, in denen diese Gegenseitigkeit anerkannt wird.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
AUG§1Abs2Bek 131992-05-11BGBl I1992, 991Dreizehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 29. 5.1992 +++) AUG§1Abs2Bek 13(XXXX)Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes nunmehr auch im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat Delawareverbürgt ist. Ferner wird bekanntgemacht, daß im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat Wisconsindie Gegenseitigkeit nicht mehr auf Kindesunterhalt beschränkt ist (BGBl. 1989 I S. 372), sondern nunmehr auch für Ehegattenunterhalt besteht. Damit ist die Gegenseitigkeit im Sinne des Auslandsunterhaltsgesetzes insgesamt im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt: 1.in den Vereinigten Staaten von Amerika im Verhältnis zuAlaska,New Mexico,Arizona,New Jersey,Arkansas,New York,Connecticut,North Carolina,Delaware,North Dakota,Florida,Ohio,Georgia,Oklahoma,Hawaii,Oregon,Idaho,Pennsylvania,Illinois,Rhode Island,Kalifornien,South Dakota,Kentucky,Tennessee,Louisiana,Texas,Maryland,Vermont,Massachusetts,Washington,Michigan,West Virginia,Minnesota,Wisconsin und zuMontana,Wyoming;Nevada,  2.in Kanada im Verhältnis zuBritisch Kolumbien, Manitoba, Neubraunschweig, Neufundland einschließlich Labrador,Ontario, der Prinz Eduard Insel, Saskatchewan und zum Yukon Territorium; 3.im Verhältnis zu Südafrika.Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 7. Oktober 1991 (BGBl. I S. 2000). Der Bundesminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.