Kurz gesagt
Dieser Erlass des Bundeskanzlers ordnet die Umbildung eines Bundesministeriums an und überträgt ihm neue Zuständigkeiten im Bereich Verbraucherschutz.
Was er regelt
- Die Umbenennung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
- Die Übertragung von Zuständigkeiten für Verbraucherschutz vom Bundesministerium für Gesundheit.
- Die Übertragung der Zuständigkeit für Verbraucherpolitik vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
- Die Verlagerung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.
Wen er betrifft
- Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (umbenannt in Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft).
- Das Bundesministerium für Gesundheit.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
- Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV).
Eckpunkte
- Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zum Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.
- Dem neuen Ministerium werden Zuständigkeiten für Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin) vom Bundesministerium für Gesundheit übertragen.
- Ausgenommen von dieser Übertragung sind die Zuständigkeiten für Chemikaliensicherheit (Referat 417) und für die Zulassung von Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe (Referat 425).
- Die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest (Referat I B 4) wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übertragen.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 20012001-01-22BGBl I2001, 127Organisationserlass des BundeskanzlersAufhOrganisationserlass teilweise aufgeh. durch Organisationserlass vom 19.9.2007 I 2315(+++ Textnachweis ab: 24.1.2001 +++)
BKOrgErl 2001(XXXX)Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: I.Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.II.Dazu werden ihm übertragen-aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit der Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und der Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin);ausgenommen sind die Zuständigkeiten-für Chemikaliensicherheit (Referat 417),-für die Zulassung von Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe (Referat 425);-aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest (Referat I B 4).III.Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert.IV.Die weiteren Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Der Bundeskanzler
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.