← Deutschland

Gesetz zu dem Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit neb

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Umsetzung eines Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit. Es ermöglicht die Durchführung dieses Abkommens und der zugehörigen Zusatzvereinbarungen in Deutschland.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
SozSichAbkBELG1963-05-29BGBl II1963, 404Gesetz zu dem Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit nebst Schlußprotokoll, der Ersten, Zweiten und Dritten Zusatzvereinbarung und dem Zusatzprotokoll zu dem AbkommenStandGeändert durch Art. 2 Nr. 1 G v. 27.4.2002 I 1464 (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++) SozSichAbkBELGArt 1- SozSichAbkBELGArt 2(weggefallen) SozSichAbkBELGArt 3Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung des Abkommens, des Schlußprotokolls zu dem Abkommen und der Zusatzvereinbarungen a)Träger der Sozialversicherung oder Verbände solcher Träger als Verbindungsstellen bestimmen, ihre Aufgaben abgrenzen und die Aufsicht regeln, b)den Personen, auf die das Abkommen und die Zusatzvereinbarungen anzuwenden sind, die Vorlage von Formblättern, ärztlichen Bescheinigungen und anderen Schriftstücken sowie die Einhaltung von Fristen und die Beachtung von Meldevorschriften auferlegen. SozSichAbkBELGArt 4Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1). SozSichAbkBELGArt 5(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1959 in Kraft. (2)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.