Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für den Beruf des Kraftfahrzeugmechatronikers/der Kraftfahrzeugmechatronikerin. Sie legt fest, wie diese Erprobung durchgeführt wird und wann die Verordnung außer Kraft tritt.
Was sie regelt
- Die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für Kraftfahrzeugmechatroniker.
- Das Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2003.
- Das Außerkrafttreten der Verordnung am 31. Juli 2007, mit Ausnahme einer Übergangsregelung.
- Die Weiteranwendung der Vorschriften für Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden.
Wen es betrifft
- Auszubildende und Ausbildungsbetriebe im Bereich der Kraftfahrzeugmechatronik, die an der Erprobung der neuen Ausbildungsform teilnehmen.
- Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden.
Eckpunkte
- Die Verordnung trat am 1. August 2003 in Kraft.
- Sie trat mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007 außer Kraft.
- Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2007 begannen, gelten die Vorschriften dieser Verordnung weiterhin.
📄 Gesetzestext
KfzMechaAusbErprobV2003-07-09BGBl I2003, 1375Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker/zur KraftfahrzeugmechatronikerinAufhDie V tritt mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 am 31.7.2007 außer Kraft
(+++ Textnachweis ab: 1.8.2003 +++)
KfzMechaAusbErprobVEingangsformelAuf Grund des § 28 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) und des § 27 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), die zuletzt durch Artikel 212 Nr. 2 sowie Artikel 135 Nr. 3 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden sind, in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
KfzMechaAusbErprobV§ 3Übergangsregelung(1) (weggefallen)
(2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2007 begonnen wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.
KfzMechaAusbErprobV§ 4Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft und mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007 außer Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.