Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung bezüglich der Gestaltung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Sie erlaubt die weitere Verwendung älterer Verkehrszeichen für eine Übergangszeit.
Was sie regelt
- Die Verwendung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die vor dem 1. Juli 1992 nach alter Gestaltung hergestellt wurden.
- Die Frist, bis zu der diese älteren Zeichen anstelle neuerer Symbole angeordnet und aufgestellt werden dürfen.
- Eine Abweichung von § 53 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Wen es betrifft
- Behörden, die für die Anordnung und Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zuständig sind.
Eckpunkte
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die vor dem 1. Juli 1992 hergestellt wurden, dürfen weiterhin verwendet werden.
- Diese älteren Zeichen dürfen bis zum 1. Juli 1994 anstelle von Zeichen mit neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.
- Die Regelung weicht von § 53 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ab.
📄 Gesetzestext
StVOAusnV 41992-06-23BGBl I1992, 11244. Ausnahmeverordnung zur StVOVierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung
(+++ Textnachweis ab: 27. 6.1992 +++)
StVOAusnV 4EingangsformelAuf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Absatz 1 Nr. 3 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. April 1980 (BGBl. I S. 413), Absatz 3 eingefügt durch § 70 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) und geändert gemäß Artikel 22 Nr. 3 der Verordnung vom 26. November 1986 (BGBl. I S. 2089), verordnet der Bundesminister für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
StVOAusnV 4§ 1Abweichend von § 53 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. März 1992 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, können Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die vor dem 1. Juli 1992 in der Gestaltung nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung hergestellt worden sind, bis zum 1. Juli 1994 anstelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.
StVOAusnV 4§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.