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Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und befasst sich hauptsächlich mit der Änderung bestehender Vorschriften und der nachträglichen Inkraftsetzung bestimmter Rechtsverordnungen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
LuftVGÄndG 101992-07-23BGBl I1992, 1370Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes Art. 1 bis 6: Änderungs- und Aufhebungsvorschriften Art. 7: BAFlSBAÜbnG 96-3-1 Art. 8 u. 9: Änderungsvorschriften Art. 10: Bekanntmachungserlaubnis Art. 11: Inkrafttreten LuftVGÄndG 10EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: LuftVGÄndG 10(XXXX) Art 1 und 2 LuftVGÄndG 10Art 31. 2.Die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes von der Bundesanstalt für Flugsicherung und dem Luftfahrt-Bundesamt auf der Grundlage des § 32 Abs. 3 Satz 3 des Luftverkehrsgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Rechtsverordnungen werden rückwirkend auf den Tag ihres jeweiligen Inkrafttretens in Kraft gesetzt. Diese Rechtsverordnungen können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden. LuftVGÄndG 10(XXXX) Art 4 bis 6 LuftVGÄndG 10Art 7Gesetz zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung- LuftVGÄndG 10(XXXX) Art 8 und 9 LuftVGÄndG 10Art 10- LuftVGÄndG 10Art 11(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist. (2) Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft: 1. 2.Artikel 2, 4 bis 8. (3) und (4)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.