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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellsch

Kurz gesagt

Diese Verordnung ändert die bestehenden Vorschriften für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. Sie regelt Übergangsbestimmungen für Prüfungen und die Nachweispflicht einer Berufshaftpflichtversicherung.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
StBDVÄndV 21996-07-25BGBl I1996, 1168Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (+++ Textnachweis ab: 1. 8.1996 +++) StBDVÄndV 2EingangsformelAuf Grund des § 158 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), der zuletzt durch Gesetz vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1387) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer: StBDVÄndV 2Art 1- StBDVÄndV 2Art 2(1) Auf Bewerber, die die Zulassung zur Prüfung vor Inkrafttreten dieser Verordnung beantragt haben, sind die bisherigen Vorschriften über die Zulassung weiter anzuwenden. (2) Auf Prüfungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, sind die bisherigen Vorschriften über die Prüfung weiter anzuwenden. (3) Bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestellte selbständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und anerkannte Steuerberatungsgesellschaften haben bis zum 31. August 1997 der zuständigen Steuerberaterkammer das Bestehen einer dieser Verordnung entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. StBDVÄndV 2Art 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. StBDVÄndV 2SchlußformelDer Bundesrat hat zugestimmt.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.