Kurz gesagt
Dieses Gesetz dient der Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Rechtsvorschriften an den EG-Binnenmarkt. Es regelt das Inkrafttreten dieser Anpassungen.
Was es regelt
- Die Anpassung des Umsatzsteuergesetzes an den EG-Binnenmarkt.
- Die Anpassung anderer Rechtsvorschriften an den EG-Binnenmarkt.
- Übergangsregelungen für Steuerschuldverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 1992 entstanden sind.
- Das Inkrafttreten verschiedener Artikel des Gesetzes.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die von den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes betroffen sind.
- Personen und Unternehmen, die von den Änderungen anderer Rechtsvorschriften betroffen sind.
Eckpunkte
- Das Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 1993 in Kraft.
- Artikel 11 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft.
- Bestimmte Artikel und Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen treten am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
- Für Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, die bis zum 31. Dezember 1992 entstanden sind, finden noch die alten Vorschriften Anwendung.
📄 Gesetzestext
UStBMG1992-08-25BGBl I1992, 1548Umsatzsteuer-BinnenmarktgesetzGesetz zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und anderer
Rechtsvorschriften an den EG-BinnenmarktStandGeändert durch Art. 6 § 22 G v. 21.12.1992 I 2150, 2199(+++ Textnachweis ab: 1.1.1993 +++)
UStBMGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
UStBMG(XXXX) Art 1 bis 8
UStBMGArt 9ÜbergangsregelungAuf Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, die nach den in den Artikeln 5 bis 8 bezeichneten Gesetzen und Verordnungen bis zum 31. Dezember 1992 entstanden sind, finden noch die Vorschriften dieser Gesetze und Verordnungen Anwendung.
UStBMGArt 10-
UStBMGArt 11-
UStBMGArt 12Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 1993 in Kraft.
(2) Artikel 11 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft. Artikel 1 Nr. 34, Artikel 3, Artikel 4 und die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen in Artikel 1 Nr. 6 - § 3b Abs. 1 Satz 3 -, Nr. 7 Buchstabe e - § 4 Nr. 7 Satz 3 -, Nr. 12 - § 6a Abs. 3 -, Nr. 22 Buchstabe e - § 18 Abs. 8 Satz 1 -, Nr. 23 - § 18a Abs. 9 - und in Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - § 370 Abs. 6 Satz 4 der Abgabenordnung - treten am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.