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Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung bezüglich des Umzugs nach Berlin und des Ausgleichs für die Region Bonn.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl1995Bek1995-02-03BGBl I1995, 281Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers (+++ Textnachweis ab: 3. 2.1995 +++) BKOrgErl1995Bek(XXXX)Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 3. Februar 1995 bekannt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist: "Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: 1.Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, den Umzug in die Hauptstadt Berlin und den Ausgleich für die Region der Bundesstadt Bonn zu koordinieren.2.Deshalb wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für den Arbeitsstab Berlin/Bonn auf das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau übertragen.3.Alle Bundesministerien werden das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei der Erfüllung seiner Aufgabe unterstützen, es insbesondere mit allen dafür erforderlichen Informationen versehen.4.Die weiteren Einzelheiten werden zwischen den Bundesministerien des Innern, der Finanzen, für Verkehr und für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vereinbart und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."Der Chef des Bundeskanzleramtes

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.