Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung bezüglich des Umzugs nach Berlin und des Ausgleichs für die Region Bonn.
Was es regelt
- Die Koordination des Umzugs in die Hauptstadt Berlin.
- Den Ausgleich für die Region der Bundesstadt Bonn.
- Die Zuständigkeit für den Arbeitsstab Berlin/Bonn.
- Die Zusammenarbeit der Bundesministerien bei dieser Aufgabe.
Wen es betrifft
- Den Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.
- Alle Bundesministerien.
Eckpunkte
- Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau koordiniert den Umzug nach Berlin und den Ausgleich für Bonn.
- Die Zuständigkeit für den Arbeitsstab Berlin/Bonn wird vom Bundesministerium des Innern auf das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau übertragen.
- Alle Bundesministerien müssen das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unterstützen und mit Informationen versorgen.
- Weitere Einzelheiten werden zwischen den Bundesministerien des Innern, der Finanzen, für Verkehr und für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vereinbart und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl1995Bek1995-02-03BGBl I1995, 281Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
(+++ Textnachweis ab: 3. 2.1995 +++)
BKOrgErl1995Bek(XXXX)Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 3. Februar 1995 bekannt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist: "Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: 1.Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, den Umzug in die Hauptstadt Berlin und den Ausgleich für die Region der Bundesstadt Bonn zu koordinieren.2.Deshalb wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für den Arbeitsstab Berlin/Bonn auf das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau übertragen.3.Alle Bundesministerien werden das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei der Erfüllung seiner Aufgabe unterstützen, es insbesondere mit allen dafür erforderlichen Informationen versehen.4.Die weiteren Einzelheiten werden zwischen den Bundesministerien des Innern, der Finanzen, für Verkehr und für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vereinbart und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."Der Chef des Bundeskanzleramtes
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.