Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert über die Übernahme von Beschlüssen des Deutschen Bundestages zur Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und zu den Grundsätzen in Immunitätsangelegenheiten für die 17. Wahlperiode.
Was es regelt
- Die Übernahme des Beschlusses zur Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages.
- Die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten.
- Regelungen in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 StPO und § 382 Absatz 3 ZPO.
- Regelungen bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 StGB.
Wen es betrifft
- Mitglieder des Deutschen Bundestages.
- Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
Eckpunkte
- Der Beschluss zur Aufhebung der Immunität wurde am 27. Oktober 2009 für die 17. Wahlperiode übernommen.
- Die Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten wurden am 3. Dezember 2009 für die 17. Wahlperiode beschlossen.
- Die Übernahme erfolgte gemäß § 107 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
- Die zuletzt geänderten Fassungen stammen vom 15. Juli 2002.
📄 Gesetzestext
BTGO1980Anl6Bek 20102010-01-14BGBl I2010, 24Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten (+++ Textnachweis ab: 27.1.2010 +++)
BTGO1980Anl6Bek 2010(XXXX)Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. Oktober 2009 für die 17. Wahlperiode übernommen worden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 3. Dezember 2009 gemäß § 107 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 StPO und § 382 Absatz 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 StGB (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), für die 17. Wahlperiode beschlossen.
BTGO1980Anl6Bek 2010SchlussformelDer Direktor beim Deutschen Bundestag
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.