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Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grun

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert über die Übernahme von Beschlüssen des Deutschen Bundestages bezüglich der Aufhebung der Immunität von Bundestagsmitgliedern und der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BTGO1980Anl6Bek 20052005-12-28BGBl I2006, 9Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten (+++ Textnachweis ab: 6. 1.2006 +++) BTGO1980Anl6Bek 2005(XXXX)Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 2005 für die 16. Wahlperiode übernommen worden.Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 15. Dezember 2005 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), für die 16. Wahlperiode beschlossen. BTGO1980Anl6Bek 2005SchlussformelDer Direktor beim Deutschen Bundestag

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.