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Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin *)

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin. Sie legt die Rahmenbedingungen für diese Berufsausbildung fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
SpEisHErprobV2008-05-13BGBl I2008, 830Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin StandGeändert durch Art. 1 V v. 19.6.2013 I 1611AufhDie V tritt mit Ausnahme des § 10 nach ihrem § 11 am 31. Juli 2013 außer KraftSonstDie Geltung dieser V ist durch § 11 idF d. Art. 1 V v. 19.6.2013 I 1611 über den 31.7.2013 hinaus bis zum 31.7.2014 verlängert worden.Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 6 des Berufsbildungsgesetzes und des § 27 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage im Bundesanzeiger veröffentlicht. (+++ Textnachweis ab: 1.8.2008 +++) SpEisHErprobV§ 10Bestehende BerufsausbildungsverhältnisseDie bei Außerkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse können nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt werden. SpEisHErprobV§ 11Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft und mit Ausnahme des § 10 am 31. Juli 2014 außer Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.