Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung legt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung für Berufsausbildungen fest, die im Jahr 2024 beginnen. Sie basiert auf dem Berufsbildungsgesetz.
Was es regelt
- Die monatliche Mindestvergütung für Auszubildende.
- Die Höhe der Vergütung gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr.
- Den Zeitraum, in dem die Berufsausbildung begonnen werden muss, damit diese Sätze gelten.
Wen es betrifft
- Auszubildende, die eine Berufsausbildung beginnen.
- Ausbildungsbetriebe, die Berufsausbildungen anbieten.
Eckpunkte
- Die Mindestvergütung gilt für Berufsausbildungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 beginnen.
- Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 649 Euro.
- Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 766 Euro.
- Im dritten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 876 Euro.
- Im vierten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 909 Euro.
📄 Gesetzestext
BBiMindVergFBek 20242023-10-16BGBl I2023, Nr. 279Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024) (+++ Textnachweis ab: 18.10.2023 +++)
BBiMindVergFBek 2024(XXXX)Auf Grund des § 17 Absatz 2 Satz 5 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 begonnen wird,
im ersten Jahr einer Berufsausbildung649 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Berufsbildungsgesetzes),im zweiten Jahr einer Berufsausbildung766 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes),im dritten Jahr einer Berufsausbildung876 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes)undim vierten Jahr einer Berufsausbildung909 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Berufsbildungsgesetzes).
BBiMindVergFBek 2024SchlussformelBundesministerium für Bildung und Forschung
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.