Kurz gesagt
Dieses Gesetz legt die Mindesthöhe der monatlichen Vergütung für Berufsausbildungen fest, die im Jahr 2025 beginnen. Es stellt sicher, dass Auszubildende eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung erhalten.
Was es regelt
- Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung für Berufsausbildungen.
- Die Staffelung der Mindestvergütung nach Ausbildungsjahr.
- Den Zeitraum, für den diese Mindestvergütung gilt (Beginn der Ausbildung).
Wen es betrifft
- Auszubildende, die ihre Berufsausbildung zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
- Arbeitgeber, die Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz anbieten.
Eckpunkte
- Die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr beträgt 682 Euro.
- Im zweiten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 805 Euro.
- Im dritten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 921 Euro.
- Im vierten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 955 Euro.
📄 Gesetzestext
BBiMindVergFBek 20252024-10-08BGBl. I2024, Nr. 305Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025) (+++ Textnachweis ab: 14.10.2024 +++)
BBiMindVergFBek 2025(XXXX)Auf Grund des § 17 Absatz 2 Satz 5 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes beträgt, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 begonnen wird, im ersten Jahr einer Berufsausbildung682 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Berufsbildungsgesetzes),im zweiten Jahr einer Berufsausbildung805 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes),im dritten Jahr einer Berufsausbildung921 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes)undim vierten Jahr einer Berufsausbildung955 Euro (§ 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Berufsbildungsgesetzes).
BBiMindVergFBek 2025SchlussformelBundesministerium für Bildung und Forschung
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.