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Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates (2003/725/JI) vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Abs. 1 und 7 des Übereinkommens zur Durch

Kurz gesagt

Dieses Gesetz setzt einen Beschluss des Rates der Europäischen Union um, der Änderungen an einem Abkommen zum schrittweisen Abbau von Grenzkontrollen betrifft. Es regelt die Anwendbarkeit dieses Beschlusses in Deutschland.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
EGBes725/2003UmsG2004-07-05BGBl I2004, 1426Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates (2003/725/JI) vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Abs. 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (+++ Textnachweis ab: 10. 7.2004 +++)(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGBes 725/2003 (CELEX Nr: 303D0725) +++) EGBes725/2003UmsG§ 1Anwendbarkeit des BeschlussesDer Beschluss des Rates (2003/725/JI) vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Abs. 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (ABl. EU Nr. L 260 S. 37) findet Anwendung mit der Maßgabe, dass die Fortsetzung der Observation, die gegen eine andere Person als den Beschuldigten gerichtet ist, im Bundesgebiet zulässig ist, wenn die in dem Beschluss genannten Voraussetzungen und die Voraussetzungen der Strafprozessordnung für eine Observation vorliegen. EGBes725/2003UmsG§ 2InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.