Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Einführung und die genaue Beschaffenheit neuer 1-Pfennig-Münzen, die bald in Umlauf gebracht werden sollen.
Was es regelt
- Die Ausgabe neuer 1-Pfennig-Münzen.
- Das Material und die physikalischen Eigenschaften dieser Münzen.
- Das Design und die Beschriftung auf der Wertseite der Münzen.
- Das Design und die Beschriftung auf der Schauseite der Münzen.
Wen es betrifft
- Die Bank deutscher Länder, als Herausgeberin der Münzen.
- Die allgemeine Bevölkerung, die diese Münzen im Zahlungsverkehr verwenden wird.
Eckpunkte
- Die Münzen bestehen aus einem Eisenkern mit beidseitiger Kupferplattierung.
- Sie haben einen Durchmesser von 16,5 Millimeter und ein Gewicht von 2 Gramm.
- Auf der Wertseite ist die Ziffer "1" und das Wort "PFENNIG" abgebildet, umgeben von Ährengarben.
- Auf der Schauseite steht "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und die Jahreszahl, mit einem Eichenzweig in der Mitte.
📄 Gesetzestext
Münz1PfBek 19481948-11-04Öff Anz1948, 15Bekanntmachung über die Ausprägung von Münzen im Nennwert von 1 Pfennig
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Münz1PfBek 1948(XXXX)(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst neue auf 1 Pfennig lautende Münzen in Umlauf gesetzt.
(2) Die mit glattem Rand geprägten Münzen bestehen aus einem Eisenkern mit einer beiderseitigen Kupferplattierung. Die Münzen haben einen Durchmesser von 16,5 Millimeter und ein Gewicht von 2 Gramm.
(3) Die Münzen tragen auf der Wertseite innerhalb des erhabenen Randes in der oberen Hälfte beiderseits je eine Ährengarbe, zwischen deren oberen Enden sich das Münzzeichen befindet. Am unteren Rand ist in Balkenschrift das Wort "PFENNIG" angebracht. In der Mitte befindet sich als arabische Ziffer die Wertbezeichnung "1".
(4) Auf der Schauseite befindet sich im oberen Teil innerhalb des erhabenen Randes in Balkenschrift die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und am unteren Rand, durch je einen Punkt von der Umschrift getrennt, die Jahreszahl. Die Mitte zeigt einen aufrecht stehenden fünfblättrigen Eichenzweig.Bank deutscher Länder
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.