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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ändert das Gesetz zum NATO-Truppenstatut und andere Gesetze, insbesondere in Bezug auf die Verwaltung von Verteidigungslasten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
VertLastÄndGVertLastÄndG2002-09-19BGBl II2002, 2482VerteidigungslastenzuständigkeitsänderungsgesetzGesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze (+++ Textnachweis ab: 1. 1.2003 +++) Das G tritt in den Ländern Bayern, Hessen u. Niedersachsengem. Art. 8 am 1.1.2005 in Kraft VertLastÄndGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: VertLastÄndG(XXXX) Art 1 bis Art 6(weggefallen)- VertLastÄndGArt 7Rechtsstellung der Beamten, Versorgungsempfänger und anderen BeschäftigtenDer Übertritt kraft Gesetzes der bisher mit der Verteidigungslastenverwaltung befassten Beamten und anderen Beschäftigten in den Dienst des Bundes und die Übernahme der Versorgungsempfänger aus dem Bereich der Verteidigungslastenverwaltung durch den Bund werden ausgeschlossen. VertLastÄndGArt 8InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, am 1. Januar 2005 für die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.