Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Möglichkeit, Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer einzuführen. Sie setzt das Recht von Leiharbeitnehmern auf Vergütung bei Kurzarbeit für eine bestimmte Zeit aus.
Was sie regelt
- Die Aufhebung des Rechts auf Vergütung für Leiharbeitnehmer bei Kurzarbeit.
- Den Zeitraum, für den diese Aufhebung gelten kann (längstens bis zum 30. Juni 2023).
- Das Inkrafttreten der Verordnung am 30. September 2022.
Wen sie betrifft
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.
- Arbeitgeber, die Leiharbeitnehmer beschäftigen und Kurzarbeit vereinbaren möchten.
Eckpunkte
- Das Recht auf Vergütung von Leiharbeitnehmern kann bei Kurzarbeit aufgehoben werden.
- Dies gilt nur für den Arbeitsausfall und die Dauer, für die Kurzarbeitergeld gezahlt wird.
- Eine solche Vereinbarung kann das Recht auf Vergütung ab dem 1. Oktober 2022 längstens bis zum 30. Juni 2023 ausschließen.
- Die Verordnung ist am 30. September 2022 in Kraft getreten.
📄 Gesetzestext
KugÖVKugÖV2022-09-28BAnzAT 29.09.2022 V1KurzarbeitergeldöffnungsverordnungVerordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und LeiharbeitnehmerStandGeändert durch Art. 2 V v. 19.12.2022 BAnz AT 21.12.2022 V3 (+++ Textnachweis ab: 30.9.2022 +++)
KugÖVEingangsformelAuf Grund des § 11a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, der durch Artikel 1a Nummer 2 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
KugÖV§ 1Öffnung von Kurzarbeit für Leiharbeitnehmerinnen und LeiharbeitnehmerDas in § 11 Absatz 4 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geregelte Recht von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern auf Vergütung wird bei Vereinbarung von Kurzarbeit für den Arbeitsausfall und für die Dauer aufgehoben, für die der Leiharbeitnehmerin oder dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird. Eine solche Vereinbarung kann das Recht der Leiharbeitnehmerin oder des Leiharbeitnehmers auf Vergütung ab 1. Oktober 2022 längstens bis zum 30. Juni 2023 ausschließen.
KugÖV§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 30. September 2022 in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.