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Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung

Kurz gesagt

Diese Verordnung ermächtigt das Bundesamt für Soziale Sicherung, Prüfungsordnungen zu erlassen. Dies betrifft die Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung im öffentlichen Dienst.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BASPOErmVBASPOErmV2021-06-24BGBl I2021, 2289BAS-PrüfungsordnungsermächtigungsverordnungVerordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (+++ Textnachweis ab: 9.7.2021 +++) BASPOErmVEingangsformelAuf Grund des § 47 Absatz 3 Satz 2 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: BASPOErmV§ 1Zuständigkeit für den Erlass von PrüfungsordnungenDas Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für die Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung nach § 73 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes wird ermächtigt, innerhalb seines Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 Satz 1 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen. BASPOErmV§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.