Kurz gesagt
Diese Anordnung regelt die Übertragung der Befugnis, über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte zu entscheiden.
Was es regelt
- Die Übertragung der Befugnis zur Entscheidung über Jubiläumszuwendungen.
- Die Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen an Beamte.
- Den Geschäftsbereich des Bundesausgleichsamtes in Bad Homburg v.d.H.
Wen es betrifft
- Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte.
- Der Präsident des Bundesausgleichsamtes in Bad Homburg v.d.H.
Eckpunkte
- Die Befugnis wird auf den Präsidenten des Bundesausgleichsamtes in Bad Homburg v.d.H. übertragen.
- Es betrifft Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts.
- Die Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
📄 Gesetzestext
BMFlüJubAnO1963-05-30BAnz1963, Nr 105Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über
Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Überschrift: Kursivdruck: "Bundesminister des Innern" gem. Art. 1 G 1103-4 v. 18.3.1975 I 705 mWv 11.11.1969 (+++ Textnachweis Geltung ab: 21. 3.1975 +++) (+++ Stand: Änderungsvorschrift vom 18. 3.1975 +++) - BGBl. I 1975, 705 -
BMFlüJubAnOI.Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtesin Bad Homburg v.d.H. für seinen Geschäftsbereich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen an Beamte von der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung abwärts zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden.
BMFlüJubAnOII.Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
BMFlüJubAnOSchlußformelDer Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.