Kurz gesagt
Diese Verordnung hebt die Anerkennung eines bestimmten Ausbildungsberufes auf.
Was sie regelt
- Die Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin.
- Den Schutz des Ausbildungsstatus für Personen, die bereits in diesem Beruf ausgebildet wurden oder sich in Ausbildung befinden.
- Das Inkrafttreten der Verordnung.
Wen es betrifft
- Personen, die den Ausbildungsberuf Handschuhmacher oder Handschuhmacherin erlernen oder erlernt haben.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Eckpunkte
- Der Ausbildungsberuf des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird nicht mehr staatlich anerkannt.
- Personen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in diesem Beruf ausgebildet wurden oder sich in Ausbildung befinden, behalten ihren Ausbildungsstatus.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
📄 Gesetzestext
AusbBerAufhV 52011-02-14BGBl I2011, 264Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (+++ Textnachweis ab: 26.2.2011 +++)
AusbBerAufhV 5EingangsformelAuf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
AusbBerAufhV 5§ 1Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und HandschuhmacherinDie Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.
AusbBerAufhV 5§ 2BesitzstandswahrungPersonen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in dem in § 1 genannten Ausbildungsberuf ausgebildet worden sind oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung darin ausgebildet werden und diese Berufsausbildung nach § 25 Absatz 4 der Handwerksordnung fortsetzen, bleiben in ihrem Ausbildungsstatus unberührt.
AusbBerAufhV 5§ 3InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.