Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Befugnis der Bundesagentur für Arbeit, Prüfungsordnungen zu erlassen. Sie überträgt diese Ermächtigung an die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit.
Was sie regelt
- Die Zuständigkeit für den Erlass von Prüfungsordnungen.
- Die Ermächtigung der Zentralen der Bundesagentur für Arbeit, Prüfungsordnungen zu erlassen.
- Die Notwendigkeit einer Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für diese Prüfungsordnungen.
Wen es betrifft
- Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit.
- Dienststellen, die zum Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit gehören.
Eckpunkte
- Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit ist die zuständige Stelle im öffentlichen Dienst für alle Dienststellen ihres Geschäftsbereichs.
- Sie darf Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung erlassen.
- Diese Prüfungsordnungen müssen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden.
- Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
📄 Gesetzestext
BAPOErmÜVBAPOErmÜV2025-11-25BGBl. I2025, Nr. 288Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (+++ Textnachweis ab: 29.11.2025 +++)
BAPOErmÜVEingangsformelDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 47 Absatz 3 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129):
BAPOErmÜV§ 1Zuständigkeit für den Erlass von PrüfungsordnungenDie Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für alle zum Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit gehörenden Dienststellen wird ermächtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 Satz 1 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen.
BAPOErmÜV§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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