← Deutschland

Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßf

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Vertrag zwischen Deutschland und Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße zu. Es regelt auch bestimmte steuerliche Aspekte und das Inkrafttreten des Vertrages.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
GrenzVerkAUTVtrG 11967-08-02BGBl II1967, 2085Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (+++ Textnachweis ab: 12. 8.1967 +++) GrenzVerkAUTVtrG 1Art 1Dem in Wien am 17. Februar 1966 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. GrenzVerkAUTVtrG 1Art 2Für die Ausfuhr der zur Erhaltung und zum Betrieb (einschließlich Winterdienst) der Straßen erforderlichen Bau- und Betriebsstoffe, Geräte und Einrichtungen, die der Sicherung des Verkehrs dienen, werden Umsatzsteuervergütungen nicht gewährt. GrenzVerkAUTVtrG 1Art 3Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. GrenzVerkAUTVtrG 1Art 4(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 27 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.