Kurz gesagt
Diese Anordnung regelt die Zuständigkeiten für die Einleitung von Disziplinarverfahren bei Beamten der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ gemäß der Bundesdisziplinarordnung.
Was es regelt
- Die Bestimmung der Einleitungsbehörden für Disziplinarverfahren.
- Die Anwendung der Bundesdisziplinarordnung auf Beamte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
- Das Inkrafttreten dieser spezifischen Anordnung.
Wen es betrifft
- Beamte der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“.
- Der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und sein Stellvertreter.
Eckpunkte
- Für den Präsidenten und den Direktor der Stiftung ist der Bundesminister des Innern die Einleitungsbehörde.
- Für alle anderen Beamten der Stiftung ist der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Einleitungsbehörde.
- Die Anordnung ist am 1. Januar 1970 in Kraft getreten.
📄 Gesetzestext
PrKultbBDOAnO1969-12-22BGBl I1969, 2431Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Stiftung
Preußischer Kulturbesitz
(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1970 +++)
PrKultbBDOAnOEingangsformelAuf Grund des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750, 984), zuletzt geändert durch das Fünfte Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 848), ordne ich an:
PrKultbBDOAnOI.Für die Beamten der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden: 1.für den Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator) und den Direktor bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Stellvertreter des Kurators):der Bundesminister des Innern, 2.für die übrigen Beamten der Stiftung:der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (als Kurator).
PrKultbBDOAnOII.Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.
PrKultbBDOAnOSchlußformelDer Bundesminister des Innern
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.