Kurz gesagt
Dieses Gesetz ändert das Bundeskleingartengesetz und enthält Übergangsregelungen für private Verpächter von Kleingärten.
Was es regelt
- Übergangsregelungen für private Verpächter von Kleingärten.
- Die Anwendung von Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a des Bundeskleingartengesetzes.
- Die Höhe der Pacht in bestimmten Rechtsstreitigkeiten.
- Das Inkrafttreten des Gesetzes.
Wen es betrifft
- Private Verpächter von Kleingärten.
- Parteien in Rechtsstreitigkeiten über die Höhe der Pacht von Kleingärten.
Eckpunkte
- Für private Verpächter von Kleingärten findet Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a des Bundeskleingartengesetzes rückwirkend ab dem ersten Tag des auf die Rechtshängigkeit folgenden Monats Anwendung, wenn Rechtsstreitigkeiten über die Pacht am 1. November 1992 nicht bestandskräftig entschieden waren.
- In allen anderen Fällen gilt Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a des Bundeskleingartengesetzes ab dem 1. November 1992.
- Eine Erklärung des Verpächters in Textform bewirkt, dass die erhöhte Pacht ab dem genannten Zeitpunkt an die Stelle der bisherigen Pacht tritt.
- Dieses Gesetz ist am 1. Mai 1994 in Kraft getreten.
📄 Gesetzestext
BKleingÄndGBKleingÄndG1994-04-08BGBl I1994, 766Gesetz zur Änderung des BundeskleingartengesetzesStandZuletzt geändert durch Art. 4 G v. 13.7.2001 I 1542(+++ Textnachweis ab: 1.5.1994 +++)
BKleingÄndGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
BKleingÄndG(XXXX) Art 1 und 2(weggefallen)-
BKleingÄndGArt 3ÜberleitungsregelungenFür private Verpächter von Kleingärten findet Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a 1.im Falle am 1. November 1992 nicht bestandskräftig entschiedener Rechtsstreitigkeiten über die Höhe der Pacht rückwirkend vom ersten Tage des auf die Rechtshängigkeit folgenden Monats, 2.im übrigen ab 1. November 1992 Anwendung. Das gilt nicht für den Anwendungsbereich des § 20a des Bundeskleingartengesetzes. § 5 Abs. 3 Satz 1 und 4 des Bundeskleingartengesetzes gilt entsprechend. Die in Textform abgegebene Erklärung des Verpächters hat die Wirkung, dass mit dem vom Verpächter genannten Zeitpunkt an die Stelle der bisherigen Pacht die erhöhte Pacht tritt.
BKleingÄndGArt 4InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Mai 1994 in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.