Kurz gesagt
Dieses Gesetz stimmt einem Vertrag zu, der am 25. April 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag ändert einen früheren Vertrag vom 27. Januar 2003.
Was es regelt
- Die Zustimmung zu einem Vertrag vom 25. April 2023.
- Die Änderung eines Vertrages vom 27. Januar 2003.
- Die Veröffentlichung des zugestimmten Vertrages.
- Das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland.
- Den Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Eckpunkte
- Dem Vertrag vom 25. April 2023 wird zugestimmt.
- Dieser Vertrag ändert den Vertrag vom 27. Januar 2003, der zuletzt durch den Vertrag vom 6. Juli 2018 geändert wurde.
- Der Vertrag vom 25. April 2023 wird nachstehend veröffentlicht.
- Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
📄 Gesetzestext
ZJDVtrÄndVtr2023G2023-12-08BGBl I2023, Nr. 352Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 6. Juli 2018 (+++ Textnachweis ab: 14.12.2023 +++)
ZJDVtrÄndVtr2023GArt 1(1) Dem in Berlin am 25. April 2023 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – (BGBl. I S. 1597), zuletzt geändert durch den Vertrag vom 6. Juli 2018 (BGBl. I S. 2235), wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
ZJDVtrÄndVtr2023GArt 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.