Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Fortführung von Beratungs- und Präventionsmaßnahmen gegen Islamismus. Es schafft eine zentrale Anlaufstelle und koordiniert den Austausch zur Weiterentwicklung dieser Maßnahmen.
Was es regelt
- Die Einrichtung und den Betrieb einer Beratungsstelle für Radikalisierung.
- Die Beantwortung von Fragen zum Thema Islamismus und islamistischer Radikalisierung.
- Die Vermittlung von Ratsuchenden an kooperierende Beratungsstellen der Länder.
- Die bundesweite Koordinierung des Austauschs zur Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen.
Wen es betrifft
- Angehörige und das soziale Umfeld von sich islamistisch radikalisierenden Personen.
- Wissenschaft, zivilgesellschaftliche Praxis und Behörden im Bereich der Islamismusprävention.
Eckpunkte
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält eine Beratungsstelle Radikalisierung.
- Diese Beratungsstelle ist die erste Anlaufstelle für Ratsuchende.
- Das BAMF vermittelt bei Bedarf an zuständige kooperierende Beratungsstellen der Länder.
- Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das BAMF koordinieren einen bundesweiten Austausch.
📄 Gesetzestext
IslPrävG2024-10-25BGBl. I2024, Nr. 332, 12Gesetz zur Verstetigung von Beratung und Maßnahmen zur Islamismusprävention (+++ Textnachweis ab: 31.10.2024 +++)Das G wurde als Artikel 9 des G v. 25.10.2024 I Nr. 332 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 12 dieses G am 31.10.2024 in Kraft getreten.
IslPrävG§ 1Beratungsstelle RadikalisierungDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterhält eine Beratungsstelle Radikalisierung als erste Anlaufstelle für Angehörige und das soziale Umfeld von sich islamistisch radikalisierenden Personen, um den Ratsuchenden Fragen zum Thema Islamismus und islamistischer Radikalisierung zu beantworten. Bei Bedarf vermittelt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Ratsuchenden an die zuständigen kooperierenden Beratungsstellen der Länder.
IslPrävG§ 2Bundesweite KoordinierungDas Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordinieren einen bundesweiten Austausch zwischen Wissenschaft, zivilgesellschaftlicher Praxis und Behörden zur Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.